Information "Integrationsrat"

Der Integrationsrat ist die politische Vertretung der Migrantinnen und Migranten in Witten und wurde am 26. April 2014 gewählt.

Die Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen schreibt vor, dass in allen Gemeinden und Städten mit mindestens 5000 gemeldeten ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern ein Integrationsrat einzurichten ist.
Auf Beschluss des Rates kann anstelle des Integrationsrates ein beratender Ausschuss (Integrationsausschuss) gebildet werden.

Ziel dieser Regelung in der Gemeindeordnung ist es, die politischen Mitwirkungsmöglichkeiten der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner in Nordrhein-Westfalen im Sinne einer Förderung der Integration weiter zu verbessern.

Der Rat der Stadt Witten hat in seiner Sitzung vom 09. November 2009 die Einrichtung eines Integrationsrates, die dadurch erforderliche Änderung der Hauptsatzung und die Wahlordnung zur Durchführung der Wahlen zum Integrationsrat für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Witten beschlossen.

Der Wittener Integrationsrat besteht aus 27 Mitgliedern, von denen 2/3 (18 Mitglieder) von den wahlberechtigten Wittenerinnen und Wittenern und 1/3 (9 Mitglieder) aus der Mitte des Rates der Stadt Witten gewählt werden. Alle 27 Mitglieder haben Stimmrecht im Integrationsrat. Aus ihrer Mitte werden ein Vorsitzender und zwei Stellvertreter gewählt.

Die Mitglieder des Integrationsrates werden für die Dauer der Wahlperiode des Rates (fünf Jahre) gewählt.

Alle Sitzungen des Integrationsrates sind öffentlich. In Witten finden 6 Sitzungen im Jahr statt.

Der Intergrationsrat

  • kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen.
  • wurde zur Mitwirkung an gemeindlichen Willensbildungsprozessen und zur Förderung der Integration gebildet.
  • vertritt die Belange der Migrantinnen und Migranten gegenüber der Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit.
  • ist berechtigt, dem Rat oder einem Ausschuss Anregungen oder Stellungnahmen vorzulegen. Der/Die Vorsitzende des Integrationsrates oder ein anderes vom Integrationsrat benanntes Mitglied darf bei der Beratung der betreffenden Angelegenheit an der jeweiligen Sitzung teilnehmen und sich zum Sachverhalt äußern.
  • soll zu Fragen, die ihm vom Rat, von einem Ausschuss oder von der Bürgermeister/in vorgelegt werden, Stellung nehmen.
  • erhält Haushaltsmittel zur Erledigung seiner Aufgaben.

Geschäftsstelle Integrationsrat

Stabsstelle für Integration, Internationale Beziehungen und Städtepartnerschaften

  • Frau Violetta Andresen
    Tel: 02302/581 1015
    Fax: 581- 47 1015
    Email: integration(at)stadt-witten.de

Geschäftsordnung des Integrationsrates Witten

Der Integrationsrat gibt sich eine eigene Geschäftsordnung.
Diese kann hier eingesehen werden.